Als Pflegebedürftiger beziehungsweise als pflegende Angehörige sind Sie, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, verpflichtet, eine Beratung in ihrer Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung anzunehmen:
1. bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
2. bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich.
Unsere Pflegeberaterin informiert und berät Sie freundlich und kompetent unter anderem zu:
- Pflegetipps zum Krankheitsbild
- Einsatz von Hilfsmitteln zur Pflegeerleichterung
- Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistungen
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsrecht
- Stundenweise Verhinderungspflege / Ersatzpflege
- Informationen zur Kombinations- und Sachleistung und mehr.
Wir beraten Sie gern persönlich in unserem Büro in der Rudolf-Seiffert-Straße 11 (im Ärztehaus) zu allen Themen rund um die Pflege. Damit Sie nicht unnötig warten müssen, vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin (030 - 29 04 47 09).
Pflegen Sie einen Angehörigen, Nachbarn oder Freund informieren wir Sie gern über:
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Beratung zur Antragstellung
- Praxisnahe Tipps zur Pflege,
zum Beispiel über den Einsatz von Hilfsmitteln
- Fragen, die Sie zum Thema Pflege beschäftigen.
Wir freuen uns auf Sie.