gut versorgt zu hause leben

Ambulante Pflege

Wer Hilfe im Alltag benötigt und auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist, kann sich von uns zu Hause versorgen lassen. Ein erfahrenes Pflegeteam sichert Ihre tägliche Grundpflege, übernimmt die ärztlich verordnete Behandlungspflege, bietet Unterstützung in der Hauswirtschaft und führt Betreuungsleistungen durch.

 

Wir besprechen mit Ihnen, wann und wie oft wir zu Ihnen kommen.

Beratungstermin vereinbaren

 

gut versorgt zu hause leben

Ambulante Pflege

Wer Hilfe im Alltag benötigt und auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist, kann sich von uns zu Hause versorgen lassen. Ein erfahrenes Pflegeteam sichert Ihre tägliche Grundpflege, übernimmt die ärztlich verordnete Behandlungspflege, bietet Unterstützung in der Hauswirtschaft und führt Betreuungsleistungen durch.

 

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Medizinisch betreut

Behandlungspflege

Mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege sichern wir eine angeordnete Therapie und medizinische Behandlung. Das sind zum Beispiel Verbandswechsel, Medikamentengabe, das Anziehen von Anti-Thrombosestrümpfen, Insulininjektionen oder Blutzuckermessungen. Dafür kommen unsere examinierten und erfahrenen Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause.

 

Die Grundlage für diese Versorgung ist immer eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege vom Arzt.

 

Hilfe im Alltag

Grundpflege und Hauswirtschaft

Für pflegebedürftige Menschen sind alltägliche Verrichtungen keinesfalls selbstverständlich, vieles geht nicht mehr ohne Hilfe. Damit Sie so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, unterstützen wir Sie zu Hause: Wir helfen bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, wir fördern Ihre Mobilität, bereiten die Mahlzeiten zu. Wir reinigen Ihre Wäsche und die Wohnung, unterstützen beim Einkauf und bringen den Müll raus.

 

Mit Ihnen gemeinsam erstellen wir ein individuelles Pflegeangebot, das zu Ihren Bedürfnissen passt.

Selbständigkeit fördern

Betreuung

Wir bieten eine individuelle Betreuung und Begleitung an, damit auch Ihr gesellschaftliches Leben nicht zu kurz kommt. Mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI können monatlich bis zu 125 € für beispielsweise Spaziergänge, haushaltsnahe Dienstleistungen oder für Gruppenangebote (z.B. Kunst- oder Bewegungstherapie) genutzt werden.

 

Diesen Betrag zahlt die Pflegeversicherung, um Angehörige zu entlasten, die ambulante Pflege zu ergänzen oder Ihre Selbständigkeit zu stärken.

kompetente Unterstützung

Pflegeberatung

Für pflegende Angehörige, die Pflegegeld beziehen, ist eine Pflegeberatung durch einen ambulanten Pflegedienst verpflichtend. Die Kosten für eine solche Pflegeberatung gem. § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse. Unsere examinierten Pflegefachkräfte können in Ihrer eigenen Häuslichkeit Ihre Pflegesituation einschätzen und Angehörige entsprechend fachlich beraten.

 

Wir informieren Sie über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln, bieten Ihnen Unterstützung bei der Antragstellung einer Höherstufung des Pflegegrades und geben Auskunft über das Angebot von Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten.

 

Bei Pflegegrad 1, 2 und 3 ist solch ein Beratungsbesuch einmal halbjährlich abzurufen, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich.

zeitweilige Entlastung

Verhinderungspflege

Die Versorgung von Angehörigen kann mitunter anstrengend sein. So stellt die Verhinderungspflege eine zeitweilige Entlastung dar. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten dieser Ersatzpflege.

 

1.612 € stehen ab Pflegegrad 2 jährlich zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise, insgesamt bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr genutzt werden. Ergänzend können bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrages für die häusliche Verhinderungspflege genutzt werden, wenn dieses Geld noch nicht in Anspruch genommen wurde.


KOSTENTRÄGER

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?


Krankenkasse

 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungspflege (SGB V). Das sind Maßnahmen, die zur Linderung von Beschwerden oder zur Heilung von Krankheiten beitragen, zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, eine Wundversorgung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

 

Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, wenn der Arzt oder die Ärztin dies verordnet hat.

Pflegekasse

 

Wird ein Pflegedienst für die Unterstützung im Alltag beauftragt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Pflegedienst (SGB XI) in Höhe der Sachleistungen des Pflegegrades. Die jeweiligen Beträge finden Sie in der Kostenübersicht.

 

Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilisation) und Hauswirtschaft bezeichnet. Die über die Pflegekasse finanzierten Leistungen sind als Teilfinanzierung zu betrachten; sie können nicht immer alle notwendigen Pflegeleistungen abdecken.

 

 

Privat

 

Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind, muss der Rest selbst bezahlt werden. Oder es sind die Voraussetzungen, unter denen die anderen Kostenträger an Anspruch genommen werden können, nicht erfüllt. Wer beispielsweise ohne Pflegegrad 2-5 oder ohne ärztliche Verordnung einen Pflegedienst beauftragt, muss für die Kosten selbst aufkommen.

Bezirksamt

 

Auch wer ein geringes Einkommen oder eine niedrige Rente erhält, kann sich nicht verschulden, um seine Pflegekosten zu bezahlen. Hier gibt es die „Hilfe zur Pflege“ – eine staatliche Unterstützung durch das Bezirksamt als Absicherung der Pflege. Hierfür stellt das Bezirksamt über einen Antrag die finanzielle Bedürftigkeit fest.

 

Gern sind wir bei der Antragstellung behilflich.


finanzierung

Kostenübersicht

Die Finanzierung einer ambulanten Pflege ist ziemlich komplex und nicht ganz einfach zu berechnen. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise dem Pflegegrad oder dem Umfang des Pflegebedarfs.

Wir geben Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Zuschüsse, die Sie für die häusliche Pflege bekommen können. Lassen Sie sich gern von uns beraten, um Ihre individuellen Kosten zu berechnen.

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Pflegegrad 1

+

      • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125 € / Monat
      • Pflegehilfsmittel:  40 € / Jahr

 

  • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 2

+

    • Pflegesachleistungen: 761 € / Monat
    • Pflegegeld: 332 € / Monat
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125 € / Monat
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr
    • Pflegehilfsmittel: 40 € / Monat

 

    • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 3

+

  • Pflegesachleistungen: 1.432 € / Monat
  • Pflegegeldleistungen:    573 € / Monat
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125 € / Monat
    • Urlaubs- und Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr
    • Pflegehilfsmittel: 40 € / Monat
    • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr

 

    • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 4

+

    • Pflegesachleistungen: 1.778 € / Monat
    • Pflegegeldleistungen:    765 € / Monat
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125 € / Monat
    • Urlaubs- und Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr
    • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr
    • Pflegehilfsmittel: 40 € / Monat

 

    • Pflegeberatung nach § 37,3 vierteljährlich durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 5

+

    • Pflegesachleistungen: 2.200 € / Monat
    • Pflegegeldleistungen:    947 € / Monat
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125 € / Monat
    • Urlaubs- und Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr
    • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr
    • Pflegehilfsmittel: 40 € / Monat

  • Pflegeberatung nach § 37,3 vierteljährlich durch eine examinierte Pflegefachkraft

»Das Wenige, das du tun kannst, ist viel.«

Albert Schweitzer