gut versorgt zu hause leben

Ambulante Pflege Berlin Lichtenberg

Wer Hilfe im Alltag benötigt und auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist, kann sich von uns zu Hause versorgen lassen. Ein erfahrenes Pflegeteam sichert Ihre tägliche Grundpflege, übernimmt die ärztlich verordnete Behandlungspflege, bietet Unterstützung in der Hauswirtschaft und führt Betreuungsleistungen durch.

 

Wir besprechen mit Ihnen, wann und wie oft wir zu Ihnen kommen.

Beratungstermin vereinbaren

 

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gut versorgt zu hause leben

Ambulante Pflege Berlin Lichtenberg

Wer Hilfe im Alltag benötigt und auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist, kann sich von uns zu Hause versorgen lassen. Ein erfahrenes Pflegeteam sichert Ihre tägliche Grundpflege, übernimmt die ärztlich verordnete Behandlungspflege, bietet Unterstützung in der Hauswirtschaft und führt Betreuungsleistungen durch.

 

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Medizinisch betreut

Behandlungspflege

Mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege sichern wir als ambulanter Pflegedienst eine angeordnete Therapie und medizinische Behandlung. Das sind zum Beispiel Verbandswechsel, Medikamentengabe, das An- und Ausziehen von Anti-Thrombosestrümpfen, Insulininjektionen oder Blutzuckermessungen. Dafür kommen unsere examinierten und erfahrenen Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause in Berlin Lichtenberg.

 

Die Grundlage für diese Versorgung ist immer eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege vom Arzt.

 

Hilfe im Alltag

Grundpflege und Hauswirtschaft

Für pflegebedürftige Menschen sind alltägliche Verrichtungen keinesfalls selbstverständlich, vieles geht nicht mehr ohne Hilfe. Damit Sie so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, unterstützen wir Sie zu Hause: Wir helfen bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, wir fördern Ihre Mobilität, bereiten die Mahlzeiten zu. Wir reinigen Ihre Wäsche und die Wohnung, unterstützen beim Einkauf und bringen den Müll raus.

 

Mit Ihnen gemeinsam erstellen wir ein individuelles Pflegeangebot, das zu Ihren Bedürfnissen passt.

Selbständigkeit fördern

Betreuung

Wir bieten eine individuelle Betreuung und Begleitung an, damit auch Ihr gesellschaftliches Leben nicht zu kurz kommt. Mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI können monatlich bis zu 131 € für beispielsweise Spaziergänge, haushaltsnahe Dienstleistungen oder für Gruppenangebote (z.B. Kunst- oder Bewegungstherapie) genutzt werden.

 

Diesen Betrag zahlt die Pflegeversicherung, um Angehörige zu entlasten, die ambulante Pflege zu ergänzen oder Ihre Selbständigkeit zu stärken.

kompetente Unterstützung

Pflegeberatung

Für pflegende Angehörige, die Pflegegeld beziehen, ist ab Pflegegrad 2 eine regelmäßige Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Die Beratung dient der Sicherstellung der Pflegequalität sowie der fachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.

 

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen die Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung durch. Dabei schätzen sie Ihre individuelle Pflegesituation ein, beraten pflegende Angehörige fachlich und geben praktische Hilfestellungen. Wir informieren Sie über den Einsatz geeigneter Pflegehilfsmittel, unterstützen Sie bei der Antragstellung – beispielsweise bei einer Höherstufung des Pflegegrades – und beraten Sie zu Betreuungs- und Entlastungsangeboten.

zeitweilige Entlastung

Verhinderungspflege

Die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger ist eine verantwortungsvolle und oft anspruchsvolle Aufgabe. Die Verhinderungspflege ermöglicht eine zeitweise Entlastung, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist. In dieser Zeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.

 

Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemäß § 42a SGB XI. Hierfür stehen insgesamt 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel sowohl für Verhinderungspflege als auch für Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

 

Die Leistungen können stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Insgesamt ist eine Nutzung von bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich.

Gerne informieren und beraten wir Sie persönlich zu Ihren individuellen Entlastungsmöglichkeiten. Auskunft über das aktuell verfügbare Budget für das laufende Kalenderjahr erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

weiterführende behandlung

Professionelle Wundversorgung

Akute oder chronische Wunden oder auch Wunden nach einer Operation: Wir sorgen mit modernsten Behandlungstechnikern und Materialien für einen Optimalen Heilungsprozess.

 

Nach dem ersten Arztkontakt behandeln wir Sie weiter. Dafür kommen unsere Wundexpert*innen zu Ihnen nach Hause. Wir helfen dabei, den Heilungsprozess zu verbessern, die Schmerzen zu lindern und geben Angehörigen zu Hause eine Anleitung zur Wundversorgung.

 


KOSTENTRÄGER

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?


Krankenkasse

 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungspflege (SGB V). Das sind Maßnahmen, die zur Linderung von Beschwerden oder zur Heilung von Krankheiten beitragen, zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, eine Wundversorgung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

 

Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, wenn der Arzt oder die Ärztin dies verordnet hat.

Pflegekasse

 

Wird ein Pflegedienst für die Unterstützung im Alltag beauftragt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Pflegedienst (SGB XI) in Höhe der Sachleistungen des Pflegegrades. Die jeweiligen Beträge finden Sie in der Kostenübersicht.

 

Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilisation) und Hauswirtschaft bezeichnet. Die über die Pflegekasse finanzierten Leistungen sind als Teilfinanzierung zu betrachten; sie können nicht immer alle notwendigen Pflegeleistungen abdecken.

 

 

Privat

 

Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind, muss der Rest selbst bezahlt werden. Oder es sind die Voraussetzungen, unter denen die anderen Kostenträger an Anspruch genommen werden können, nicht erfüllt. Wer beispielsweise ohne Pflegegrad 2-5 oder ohne ärztliche Verordnung einen Pflegedienst beauftragt, muss für die Kosten selbst aufkommen.

Bezirksamt

 

Auch wer ein geringes Einkommen oder eine niedrige Rente erhält, kann sich nicht verschulden, um seine Pflegekosten zu bezahlen. Hier gibt es die „Hilfe zur Pflege“ – eine staatliche Unterstützung durch das Bezirksamt als Absicherung der Pflege. Hierfür stellt das Bezirksamt über einen Antrag die finanzielle Bedürftigkeit fest.

 

Gern sind wir bei der Antragstellung behilflich.


finanzierung

Kostenübersicht

Die Finanzierung einer ambulanten Pflege ist ziemlich komplex und nicht ganz einfach zu berechnen. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise dem Pflegegrad oder dem Umfang des Pflegebedarfs.

Wir geben Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Zuschüsse, die Sie für die häusliche Pflege bekommen können. Lassen Sie sich gern von uns beraten, um Ihre individuellen Kosten zu berechnen.
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Pflegegrad 1

+

      • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 131 € / Monat
      • Pflegehilfsmittel:  42 € / Monat

 

  • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 2

+

    • Pflegesachleistungen: 796 € / Monat
    • Pflegegeld: 347 € / Monat
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 131 € / Monat
    • Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 € / Jahr

    (flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten)
  •  

 

    • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich verpflichtend durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 3

+

  • Pflegesachleistungen: 1.497 € / Monat
  • Pflegegeldleistungen:    599 € / Monat
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 131 € / Monat
    • Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat
    • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 € / Jahr

      (flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten)

 

    • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich verpflichtend durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 4

+

    • Pflegesachleistungen: 1.859 € / Monat
    • Pflegegeldleistungen:    800 € / Monat
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 131 € / Monat
    • Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat
    • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 € / Jahr

      (flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten)

 

    • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich verpflichtend durch eine examinierte Pflegefachkraft

Pflegegrad 5

+

    • Pflegesachleistungen: 2.299 € / Monat
    • Pflegegeldleistungen:    990 € / Monat
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung: 131 € / Monat
    • Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat
    • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: 3.539 € / Jahr

      (flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten)

  • Pflegeberatung nach § 37,3 halbjährlich verpflichtend durch eine examinierte Pflegefachkraft

»Das Wenige, das du tun kannst, ist viel.«

Albert Schweitzer